Förderungen
Förderberatung
Bei KfW und BAFA gibt es eine Reihe von Förderungen für energieeffiziente Gebäude und Anlagentechnik, für die es Zuschüsse gibt. Diese Förderungen bzw. deren Förderdetail und technische Anforderungen ändern sich häufiger. Das macht es für Menschen, die sich nicht täglich mit dieser Thematik beschäftigen sehr schwierig und undurchsichtig. In der Regel ist auch die Einbindung eines Energieeffizienz Experten zwingend vom Fördergeber gefordert.
Wir sind als Energieeffizienz Experten gelistet und können Sie auch aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bezüglich möglicher Förderungen für Ihr Vorhaben beraten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Förderungen zur energetischen Optimierung von Gebäuden und Anlagen vom BAFA und KfW sind sehr vielfältig und unterliegen einem ständigen Wandel.
Ab 2021 wurden die Förderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu geordnet.
Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Eine Antragstellung ist in der Regel mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verbunden, der die Förderwürdigkeit der Maßnahme bescheinigt. Wir sind als Energieeffizienz-Experte gelistet.
Im Rahmen der BEG wird auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % bezuschusst. Die maximale Förderhöhe ist für Nichtwohn- und Wohngebäude unterschiedlich.
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Die Förderungen zur Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) vom BAFA und KfW (Programm 295) sind in 4 Module eingeteilt und auch diese unterliegen ständigen Modifikationen.
Die 4 Module des EEW sind:
- Querschnittstechnologien
- Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Im Modul 4 ist die Erstellung eines Einsparkonzepts durch einen Energieeffizienz Experten zwingend zur Beantragun nötig. Die Höhe der Förderung ist von der CO2-Einsparung abhängig, die im Einsparkonzept berechnet wird.
Fördergegenstand sind:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
Im Laufe der letzten Jahre konnten wir mit einer Reihe unterschiedlichster Einsparkonzepte Fördergelder für unsere Kunden erfolgreich beantragen. Beispiele hierfür sind: Sanierung einer Anlage in einem Emailierwerk, Einsatz neuer Trockner in der Galvanik, Einsatz energieeffizienter Dampferzeuger, Ersatz einer Mangelstraße in einer Wäscherei und viele andere.
Kälte- und Klimaanlagen
Das BAFA fördert Kälte- und Klimaanlagen
Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird.
Die Förderung von stationären Kälte- und Klimaanlagen umfasst im Einzelnen folgende Bereiche:
- Flüssigkeitskühlsätze, Direktverdampfungsanlagen sowie Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme
- Kälteanlagen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) einschl. Kühlmöbel
- Ab- und Adsorptionsanlagen
- Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung bzw. mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern
- Kombinationen aus Sorptions- und Kompressionsanlagen
- Komponenten und Systeme wie Tiefkühl-(TK)-Stufen, Luftkühler, Rückkühler, thermische Speicher sowie Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen
- Komponenten für Wärmepumpenbetrieb, Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage
- Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen und Sorptionskältemaschinen
- Einbindung von Regenerativenergieanlagen.
Auch in diesem Bereich konnten wir in den letzten Jahren erfolgreich Förderanträge stellen