Öffentlich-rechtlicher GEG-Nachweis (früher EnEV)
Öffentlich-rechtlicher GEG-Nachweis für Nichtwohngebäude
als Grundlage für Fördermöglichkeiten und Abschätzung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Alle neu zu errichtenden Geschäfts- und Gewerbegebäude die über eine Mindesttemperatur beheizt werden (wie Büros, Lager, Supermärkte usw.) müssen die Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), vormals Energieeinsparverordnung - EnEV erfüllen. Dazu ist ein Nachweis gegenüber dem Bauamt zu führen, der eine Berechnung der energetischen Qualität der Gebäudehülle, sowie der Anlagentechnik für Heizung, Klima, Warmwasser und Beleuchtung nach DIN 18599 beinhaltet. Außerdem sind der Mindestwärmeschutz und der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen. Diese Punkte gelten prinzipiell auch bei Erweiterungsbauten und Anbauten.
Wir berechnen und erstellen diese Nachweise für Nichtwohngebäude. Diese Berechnung ist auch Grundlage für eine mögliche Förderung von Nichtwohngebäuden als KfW-Effizienzgebäude über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Zusätzlich zeigt die Berechnung den zukünftigen Energieverbrauch des Gebäudes mit einer üblichen Nutzung ohne weitere Produktionsprozesse an. Dies ist eine gute Grundlage um den jährlichen Verbrauch mit einiger Genauigkeit vorherzusagen. Damit kann auf dieser Basis eine Abschätzung über die Wirtschaftlichkeit von alternativen Ausführungen der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik erstellt werden. Mit der Planung des Gebäudes wird der Energieverbrauch und damit die Höhe der zukünftigen Energiekosten bereits grundlegend bestimmt. Spätere Änderungen an der Hülle oder der Gebäudetechnik sind möglich, jedoch auf Grund hoher Umbaukosten und dem damit verbundenen Verlust von bereits getätigten Investitionen oft unwirtschaftlich. Daher sollte gerade während der Planung überlegt werden, ob eine nur bezüglich der Investitionskosten günstigere Lösung auch dauerhaft die beste Option ist. In vielen Fällen ist dies nicht der Fall. Höhere Investitionskosten am Anfang bedingen eine bereits mittelfristig wirtschaftlichere Lösung und haben einen weiteren entscheidenden Vorteil. Durch den geringeren Energieverbrauch des Gebäudes besteht auch bei stärker (als ursprünglich kalkuliert) steigenden Energiepreisen eine höhere Sicherheit, das Gebäude auch weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können. Außerdem wird dadurch auch ein erhöhter Komfort erreicht.
Öffentlich-rechtlicher GEG-Nachweis für Wohngebäude
Neue Wohngebäude müssen die Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), vormals Energieeinsparverordnung - EnEV erfüllen.
Dazu ist ein Nachweis für das Bauamt zu führen der eine Berechnung der energetischen Qualität der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser umfasst. Daneben sind der Mindestwärmeschutz und der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen.
Wir berechnen und erstellen diese Nachweise für Wohngebäude. Die Berechnung ist auch Grundlage für eine mögliche Förderung als KfW-Effizienzhaus.
Zusätzlich zeigt die Berechnung den zukünftigen Energiebedarf des Gebäudes mit einer üblichen Nutzung an. Dies ist eine gute Grundlage um den jährlichen Verbrauch mit einiger Genauigkeit vorherzusagen. Auf dieser Basis kann eine Abschätzung über die Wirtschaftlichkeit von alternativen Ausführungen der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik erstellt werden. Mit der Planung des Gebäudes wird der Energieverbrauch und damit die Höhe der zukünftigen Energiekosten bereits grundlegend auf Jahre bestimmt. Spätere Änderungen an der Gebäudehülle oder der Gebäudetechnik sind zwar möglich, jedoch auf Grund hoher Umbaukosten oft unwirtschaftlich. Daher sollte gerade während der Planung untersucht werden, welche Option auch langfristig die günstigere Lösung ist. Dies bedeutet vor allem auch Sicherheit gegenüber zukünftigen Energiepreiserhöhungen. Dazu bietet das Rechenmodell für die Berechnung des GEG-Nachweises eine hervorragende Grundlage.