Sanierungsfahrplan für Unternehmen und Privat
In Baden-Württemberg gibt es häufig das Problem, dass nach dem Austausch eines alten Heizkessels das Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG) greift: plötzlich sollen 15% der Wärmeenergie regenerativ erzeugt werden. Eine Alternative zur aufwändigen Montage einer Solaranlage auf dem Dach ist die Erfüllung des Gesetzes durch einen Sanierungsfahrplan. Dieser Sanierungsfahrplan kann bei Unternehmen 100 % und im privaten Bereich 33 % zur Erfüllung des Gesetzes beitragen.
Dieser Sanierungsfahrplan kann für Unternehmen über eine Energieberatung EBN nach Modul 2 gefördert werden.
Im privaten Bereich kann dies über eine geförderte Beratung für Wohngebäude erfolgen.
Mit dem Sanierungsfahrplan sollen Gebäudeeigentümern Maßnahmen aufgezeigt werden, wie sie ihre Immobilie energieeffizienter betreiben können. Zur Erstellung eines Sanierungsfahrplanes machen wir zunächst eine Analyse des Ist-Zustands des Gebäudes. Auf dieser Basis werden dann individuelle Maßnahmen entwickelt, die in ein langfristiges Sanierungskonzept münden. Die Maßnahmen werden so konzipiert, dass sie bautechnisch sinnvoll aufeinander aufbauen und dass sich die einzelnen Energiespareffekte optimal ergänzen. Eine Umsetzung der Maßnahmen des Sanierungsfahrplanes ist nicht vorgeschrieben. Damit bleibt die letztendliche Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahmen beim Gebäudeeigentümer.
Durch einen Energetischen Sanierungsfahrplan entsteht bestmögliche Entscheidungssicherheit für eine mögliche Sanierung in der Zukunft. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Vorgaben vollständig erfüllt!